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   BGH, 22.02.1994 - BLw 71/93   

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https://dejure.org/1994,9640
BGH, 22.02.1994 - BLw 71/93 (https://dejure.org/1994,9640)
BGH, Entscheidung vom 22.02.1994 - BLw 71/93 (https://dejure.org/1994,9640)
BGH, Entscheidung vom 22. Februar 1994 - BLw 71/93 (https://dejure.org/1994,9640)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Entgegenstehen der Möglichkeit eines Antrags auf zukünftige Leistung gegenüber einem Feststellungsbegehren - Überprüfung der tatrichterlichen Würdigung eines Sachverhaltes im Rechtsbeschwerdeverfahren - Vermögensauseinandersetzung bei Übergang einer Landwirtschaftlichen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 13.12.1990 - IX ZR 33/90

    Bürgschaft - Auslegung

    Auszug aus BGH, 22.02.1994 - BLw 71/93
    Denn das Rechtsbeschwerdegericht ist an die Auslegung rechtsgeschäftlicher Willenserklärungen grundsätzlich gebunden, solange diese nicht denk- und erfahrungswidrig ist, mit den gesetzlichen Auslegungsregeln im Einklang steht (§§ 133, 157 BGB) und alle wesentlichen Tatsachen berücksichtigt (vgl. z.B. BGH, Urt. v. 13. Dezember 1991, WM 1991, 495, 496 [BGH 13.12.1990 - IX ZR 33/90]; Senatsbeschl. v. 24. November 1993, BLw 57/93, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BGH, 24.11.1993 - BLw 57/93

    Wirksamkeit eines Verzichts auf den Abfindungsanspruch

    Auszug aus BGH, 22.02.1994 - BLw 71/93
    Denn das Rechtsbeschwerdegericht ist an die Auslegung rechtsgeschäftlicher Willenserklärungen grundsätzlich gebunden, solange diese nicht denk- und erfahrungswidrig ist, mit den gesetzlichen Auslegungsregeln im Einklang steht (§§ 133, 157 BGB) und alle wesentlichen Tatsachen berücksichtigt (vgl. z.B. BGH, Urt. v. 13. Dezember 1991, WM 1991, 495, 496 [BGH 13.12.1990 - IX ZR 33/90]; Senatsbeschl. v. 24. November 1993, BLw 57/93, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BGH, 07.02.1986 - V ZR 201/84

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage; Begriff des Feststellungsinteresses

    Auszug aus BGH, 22.02.1994 - BLw 71/93
    Die Möglichkeit eines Antrags auf zukünftige Leistung steht dem Feststellungsbegehren nicht entgegen (BGH, Urt. v. 7. Februar 1986, V ZR 201/81, NJW 1986, 2507).
  • BGH, 09.11.2005 - BLw 9/05

    Entstehung und Verjährung des Anspruchs auf bare Zuzahlung

    Eine solche Vereinbarung würde allerdings einen Rückgriff des Antragstellers auf den gesetzlichen Anspruch aus § 28 Abs. 2 LwAnpG ausschließen (dazu Senat, Beschl. v. 22. Februar 1994, BLw 71/93, NL-BzAR 1997, 277, 278; v. 1. Juli 1994, BLw 110/93, WM 1994, 1766, 1767).
  • OLG Dresden, 19.01.2004 - WLw 1226/00

    Verstoß einer Abfindungsvereinbarung zwischen einem Nachfolgeunternehmen einer

    Eine Abfindungsvereinbarung, wie sie die Eltern des Antragstellers mit der Antragsgegnerin abgeschlossen haben, schließt allerdings den Rückgriff auf die gesetzlichen Ansprüche aus dem LwAnpG grundsätzlich aus (vgl. BGH - Beschluss vom 22.02.1994 - BLw 71/93 - NL-BzAR 1997, 277 f.).

    (vgl. BGH - Beschluss vom 22.02.1994 - BLw 71/93 - a.a.O.).

  • BGH, 26.04.2002 - BLw 29/01

    Wirksamkeit eines Barabfindungsvergleichs aus Anlaß der Umwandlung einer LPG

    Mit der Einigung über den von der Antragstellerin zu zahlenden Betrag ist zwischen den Parteien sowohl über das Ausscheiden als auch über die dem Antragsteller wegen seiner Mitgliedschaft in der LPG zustehenden Zahlungsbetrag ein Einvernehmen erzielt worden, das einen Rückgriff auf die gesetzlichen Regelungen ausschließt (vgl. Senatsbeschl. v. 22. Februar 1994, BLw 71/93, in NL-BzAR 1997, 277, 278).
  • BGH, 01.07.1994 - BLw 110/93

    Bindung an eine Abfindungsvereinbarung im Rahmen der Auseinandersetzung einer LPG

    Mit Recht geht das Landwirtschaftsgericht davon aus, daß die Beteiligten in den Grenzen der Privatautonomie sowohl über das Ausscheiden als auch über die dem Antragsteller zustehende Abfindung eine Vereinbarung treffen konnten (vgl. auch Senatsbeschl. v. 22. Februar 1994, BLw 71/93).
  • OLG Dresden, 24.04.2001 - WLw 1049/00
    Die wirksame Einigung der Parteien schließt aber einen Rückgriff auf die gesetzlichen Regelungen über die Vermögensauseinandersetzung nach dem LwAnpG aus (vgl. BGH, Beschluss vom 22.02.1994, BLw 71/93, NL-BZAR 1997, 277, 278).
  • BGH, 28.09.2000 - BLw 12/00

    Darlegung eines Abweichungsfalls

    Soweit sie die Auffassung vertritt, die angefochtene Entscheidung stehe im Widerspruch zur Senatsentscheidung vom 22. Februar 1994, BLw 71/93 (von der Rechtsbeschwerde fälschlich als BLw 91/93 bezeichnet), bedenkt sie nicht, daß diese Entscheidung zur Frage der Sittenwidrigkeit von Abfindungsvereinbarungen keine Aussagen enthält.
  • OLG Naumburg, 12.09.2001 - 2 Ww 43/00

    Landwirtschaftsanpassungsgesetz - formularmäßige Abfindungsvereinbarungen - keine

    Mit der Einigung über die jeweils zu zahlenden Geldbeträge ist ein Einvernehmen über die Höhe der Abfindung erzielt worden, das einen Rückgriff auf gesetzliche Regelungen ausschließt (vgl. BGH, Beschluss vom 22.02.1994, BLw 71/93, NL-BzAR 1997, 277, 278).
  • OLG Dresden, 23.05.2001 - WLw 1627/00

    Wirksamkeit über eine Vereinbarung über eine Barabfindung beim Ausscheiden eines

    Eine vertragliche Vereinbarung über die anlässlich des Ausscheidens des Mitglieds aus dem Unternehmen zu leistenden Zahlungen schließt den Rückgriff auf gesetzliche Regelungen grundsätzlich aus (vgl. BGH - Beschluss vom 22.02.1994 - BLw 71/93 - NL-BzAR 1997, 277 f.).
  • BGH, 01.07.1994 - BLw 105/93

    Antrag auf gerichtliche Bestimmung eines Barabfindungsangebots

    Auf der Grundlage vorstehender Ausführungen hat der Antragsteller demnach einen fälligen Zahlungsanspruch aus einem Abfindungsvertrag (vgl. auch Senatsbeschl. v. 22. Februar 1994, BLw 71/93) dann, wenn er das Abfindungsangebot der Antragsgegnerin angenommen hat.
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